In Österreich werden "fast immer"1 Rechtsanwälte und kaum jemals Angehörige anderer Berufszweige (zB Unternehmensberater) zu Insolvenzverwaltern bestellt. Die daraus resultierende Frage, inwieweit Anwälte in dieser Funktion dem anwaltlichen Berufs- und Standesrecht (insb der RAO und den RL-BA 2015) unterliegen, hat bislang aber nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Der vorliegende Beitrag geht einschlägigen Grundsatzfragen nach und exemplifiziert die Antworten darauf anhand ausgewählter Themenkreise.2