Die Blockchain-Technologie greift in immer mehr Lebensbereiche ein. Krypto Assets und Smart Contracts sind bereits recht prominente Anwendungen auf Basis dieser Technologie. Ob Krypto Assets jedoch überhaupt zur Insolvenzmasse zählen und verwertbar sein können bzw ob Smart Contracts vom Wahlrecht des Insolvenzverwalters gem § 21 Abs 1 IO erfasst sind, soll an dieser Stelle analysiert werden.