Mit 1. 7. 2022 treten Änderungen im IESG in Kraft, die den Regress des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bei Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung eines (vorerst) Anspruchsberechtigten, des Arbeitgebers (AG) oder eines Organs des AG verändern.
Mit 1. 7. 2022 treten Änderungen im IESG in Kraft, die den Regress des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bei Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung eines (vorerst) Anspruchsberechtigten, des Arbeitgebers (AG) oder eines Organs des AG verändern.