Seit der GREx1 gibt es im Exekutionsverfahren einen Verwalter. In mehreren Beiträgen2 werden einzelne Themen erörtert, die ein Verwalter bei der Abwicklung eines Exekutionsverfahrens zu beachten hat. Ihm obliegt die Verwertung von gepfändetem Vermögen sowie die Mitwirkung bei der Verteilung, was im Folgenden näher erörtert wird.