1. Restrukturierungsverfahren: § 44 ReO, eingeführt durch das RIRUG (BGBl I 2021/147), sieht ein öffentliches Europäisches Restrukturierungsverfahren vor. Zur Bekanntmachung in der Ediktsdatei (s § 44 Abs 9 ReO) erhielt diese eine neue Abteilung "Europäisches Restrukturierungsverfahren". Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ZIK am 21. 9. 2021 gab es dort keine Veröffentlichungen.