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Fölsing, Der Air Berlin-/Etihad-Beschluss des KG Berlin, ZInsO 2021, 699:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Sonja WalcherZIK 2021/98ZIK 2021, 112 Heft 3 v. 31.7.2021

Anlässlich des Streits über die internationale Zuständigkeit für Klagen zwischen dem Insolvenzverwalter von Air Berlin und der Großaktionärin Etihad betont der Verfasser, dass Insolvenzverfahren nicht durch umgekehrte Torpedoklagen iSd Art 31 Abs 2 EuGVVO 2012 gestört werden dürfen.

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