Bei der Umsetzung der RIRL ins nationale Recht können die EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen eines klassenübergreifenden Cram-down entsprechend der absoluten oder relativen Vorrangregel gestalten. Der Beitrag beleuchtet die Schwächen der relativen Vorrangregel, welche eines ihrer Hauptziele, den Problemen der absoluten Vorrangregel zu begegnen, nicht erreiche, und stellt Überlegungen zu alternativen Lösungskonzepten an.