Geboten wird eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob iSd Gläubigerschutzes bei der Herabsetzung der Haftungssumme einer GmbH & Co KG die Regelungen des GmbHG zur Kapitalherabsetzung analog anzuwenden sein sollen.
Geboten wird eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob iSd Gläubigerschutzes bei der Herabsetzung der Haftungssumme einer GmbH & Co KG die Regelungen des GmbHG zur Kapitalherabsetzung analog anzuwenden sein sollen.