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Zur Zulässigkeit von Aufgriffsrechten für Gesellschaftsanteile

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/293ZIK 2020, 239 Heft 6 v. 30.12.2020

IO: §§ 25a, 25b, 26 Abs 3

GmbHG: § 76

Die insolvenzrechtlichen Regelungen über die Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners, über unwirksame Vereinbarungen und über Anträge sind auf Gesellschaftsverträge nicht anwendbar. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters kann daher ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter zur Folge haben.

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