Die von Wolfgang Jelinek seit Jahrzehnten betreute Manz’sche Ausgabe der IO ist in 9. Auflage anzuzeigen. Dazu ist - die nur eingeschränkte Objektivität des Rezensenten offenlegend - voranzustellen, dass die Jelinek’sche Gesetzesausgabe das einzige Buch ist, das immer griffbereit auf meinem Schreibtisch liegt, weshalb die zehn Jahre alte Vorauflage einiges erlebt und ihren Ruhestand im Bücherregal nun in ziemlich zerlesenem Zustand angetreten hat. Das ist freilich noch keine zureichende Antwort auf die naheliegende Frage, warum man in Zeiten allgemeiner Verfügbarkeit von Gesetzestexten in digitaler Form diese Gesetzesausgabe zur Hand nehmen sollte. Das hat vielschichtige Gründe: