vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Zustellung nach § 258a IO

BeiträgeDr. Eugenie Übertsroider/Mag. Melanie LettnerZIK 2020/223ZIK 2020, 190 Heft 5 v. 30.10.2020

§ 258a IO wurde durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 - IRÄG 2017 neu eingefügt und ermöglicht die Zustellung an Kapitalgesellschaften ohne organschaftliche Vertreter (führungslose Kapitalgesellschaften), ohne dass ein Notgeschäftsführer oder Kurator bestellt werden müsste. Nach den Materialien bezweckt § 258a IO den Abbau der mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer führungslosen Kapitalgesellschaft im Zusammenhang stehenden Hindernisse,11Dabei ist insb an die mit der Notgeschäftsführerbestellung nach § 15a Abs 1 GmbHG verbundene Verfahrensverzögerung und den Kostenersatzanspruch des Notgeschäftsführers (RIS-Justiz RS0108683) zu denken. was zur schnelleren Eröffnung und Durchführung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von führungslosen Kapitalgesellschaften und in weiterer Folge zu einer geringfügigen Erhöhung der an die Gläubiger zu verteilenden Quote führen soll.22Vgl ErläutRV 1588 BlgNR 25. GP 2 (IRÄG 2017).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte