In Österreich ist ein MEntw zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz (kurz RIRL) zwar vorbereitet, aber noch nicht bekannt gemacht worden. Weiter gediehen ist der Umsetzungsprozess in Deutschland. Dort gibt es in Bezug auf die Art 20 ff RIRL betreffend Entschuldung und Tätigkeitsverbote schon seit 1. 7. 2020 den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens" (s www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Restschuldbefreiung.html ). Am 14. 10. 2020 hat nun das BMJV einen weiteren Regierungsentwurf vorgelegt. Der umfangreiche, fast 250 Seiten lange Entwurf enthält neben der Umsetzung der restlichen Bestimmungen der RIRL Maßnahmen, die auf einer Bewertung früherer sanierungsorientierter Insolvenzrechtsreformen beruhen. Vorgeschlagen wird daher ein "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" (s www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Fortentwicklung_Insolvenzrecht.html ). Es trägt zusätzlich den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie Rechnung. Kern der RL-Umsetzung ist ein Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsG.