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COVID-19: Einschränkungen in der Insolvenzanfechtung

BeiträgeDr. Reinhard RebernigZIK 2020/219ZIK 2020, 172 Heft 5 v. 30.10.2020

Die COVID-19-Gesetzgebung ist auch am Insolvenzrecht nicht vorbeigeschritten. Im 2. COVID-19-JuBG verfügt § 10 für Überbrückungskredite ausdrücklich einen teilweisen Anfechtungsschutz, § 9 Abs 1 setzte bei insolvenzrechtlicher Überschuldung die Insolvenzantragspflicht der Schuldner gem § 69 IO vorerst bis 30. 6. 2020 aus. Diese Frist wurde schon durch BGBl I 2020/58 bis 31. 10. 2020 und wird nach dem Beschluss des Nationalrates vom 23. 9. 202011127/BNR zum IA 831/A 27. GP , www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00127/index.shtml (abgefragt 30. 9. 2020). um weitere drei Monate bis 31. 1. 2021 verlängert. Ob aufgrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht und der für die Überschuldung ausdrücklich ausgeschlossenen Haftung von Vorstandsmitgliedern nach § 84 Abs 3 Z 6 AktG auch eine auf Überschuldung gestützte Anfechtung ausgeschlossen ist bzw ob § 733 Abs 11 ASVG eine Anfechtung gegenüber dem Krankenversicherungsträger einschränkt, behandelt dieser Beitrag.22Für die Mithilfe danke ich Rp Mag. Alexander Schernthaner, Rechtsanwaltsanwärter in Vöcklabruck (Kanzlei Hitzenberger, Urban, Meissner, Laherstorfer).

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