EKEG: § 9
GmbHG: § 83
Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts für Finanzierungen im Konzern gelten auch, wenn die an der kreditnehmenden Gesellschaft beteiligte kreditgebende Gesellschaft auf Weisung ihrer Muttergesellschaft einen Kredit vergibt. Die Weisung muss nicht ausdrücklich sein, erforderlich ist aber eine erkennbar nach außen tretende Willensäußerung der übergeordneten Konzerngesellschaft an die Kreditgeberin, die deren Handlungsspielraum einengt.