Als Replik auf die von Bernsteiner/Miernicki (ÖBA 2019, 411) vertretene gegenteilige Ansicht spricht sich der Autor im folgenden Beitrag dafür aus, dass der Gläubiger im Falle einer Rückzahlung einer durch eine SEPA-Lastschrift herbeigeführten Zahlung die ursprüngliche Forderung gegen den Schuldner erneut geltend machen kann, wenn die Erstattung auf dem in § 70 Abs 1 S 3 ZaDIG eingeräumten Erstattungsrecht beruhte.