§ 63a IO steht in einem Spannungsverhältnis zu bereits in der Insolvenzordnung geregelten Gerichtsständen zu Verfahren mit Insolvenznähe. Dieses Spannungsverhältnis gilt es aufzulösen.
§ 63a IO steht in einem Spannungsverhältnis zu bereits in der Insolvenzordnung geregelten Gerichtsständen zu Verfahren mit Insolvenznähe. Dieses Spannungsverhältnis gilt es aufzulösen.