Hat der Schuldner vor Insolvenzeröffnung unter Leistung eines Angeldes ein Rechtsgeschäft abgeschlossen, welches zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht bzw nicht vollständig erfüllt war, muss der Insolvenzverwalter die Frage der Rückforderungsmöglichkeiten des Angeldes prüfen bzw ist mit der Prüfung einer Forderungsanmeldung über das Doppelte des gezahlten Angeldes konfrontiert. Im Folgenden werden die Rechtslage, Judikatur und Literatur aufgezeigt. Der Beitrag schließt mit einer dogmatisch begründeten Lösung, die nicht der hL entspricht.