Der zweiteilige Aufsatz geht der Frage nach, wie mit an Gebäuden begründeten Pfandrechten zu verfahren ist, wenn die Superädifikatseigenschaft endet und das Gebäude unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft wird.
Der zweiteilige Aufsatz geht der Frage nach, wie mit an Gebäuden begründeten Pfandrechten zu verfahren ist, wenn die Superädifikatseigenschaft endet und das Gebäude unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft wird.