Der Autor setzt sich mit der möglichen Haftung einer Eigenkapital aufnehmenden Kapitalgesellschaft für falsche Informationen außerhalb der Prospekthaftung auseinander. Dabei geht er ausführlich auf das (im Anwendungsbereich des KMG bereits von OGH und BGH geklärte) Verhältnis zwischen Anlegerschutz und Kapitalerhaltung ein.