Der Beitrag untersucht die sachenrechtliche Einordnung und die Anwendbarkeit der §§ 447 ff ABGB auf Bitcoins und geht der Frage nach, ob Bitcoins Gegenstand des Pfandleihgewerbes iSd § 155 GewO sein können oder ob das Akzeptieren von Bitcoins als Sicherheit für ein Darlehen ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 3 BWG darstellt.