Die Autoren setzen sich kritisch mit einer Entscheidung des OLG Linz 6 R 95/19m auseinander, wonach die Vereinbarung gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte für den Insolvenzfall eines Gesellschafters unzulässig ist. Sie behandeln insb die bisherige Judikatur zu § 26 IO, den Begriff des "Antrags" iSd § 26 Abs 3 IO, die internationale Zuständigkeit und die Unwirksamkeit von Aufgriffsrechten gem § 25b Abs 2 IO.