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Prankl, Absonderungsrecht nach § 157 VersVG: Kein Zurückwechseln zur Schuldklage im Rechtsmittelverfahren nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, RZ 2020, 8:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Johanna WeissZIK 2020/83ZIK 2020, 78 Heft 2 v. 25.5.2020

Das OLG Wien wandte zu 14 R 31/19k (das Revisionsverfahren ist beim OGH zu 17 Ob 20/19v anhängig) die Rechtsprechung des OGH, wonach im Falle der Aufhebung des Insolvenzverfahrens während eines Prüfungsprozesses das Feststellungsbegehren - auch noch im Rechtsmittelverfahren - in ein Leistungsbegehren umzustellen ist, in einem Verfahren an, das mit Schuldklage eingeleitet und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Absonderungs-

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