Art 12 der RL 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz räumt dem nationalen Gesetzgeber hinsichtlich der Rolle der Gesellschafter im Restrukturierungsrecht einen beachtlichen Gestaltungsspielraum ein. Der Autor gibt einen Überblick über die Vorgaben der RIRL sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten und setzt sich mit möglichen Regelungskonzepten auseinander.