Das Corona-Virus hält die Welt in Atem - und auch die Realwirtschaft spürt die Auswirkungen der gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen. Geschäftsschließungen (teils behördlich angeordnet wie in Handel und Gastronomie, teils faktisch) und weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens sorgen in der Wirtschaft für einen massiven Umsatzrückgang. Damit unterliegen ganz generell und auch konkret Unternehmenssanierungen plötzlich ganz anderen Rahmenbedingungen. Neben einer Vielzahl (insolvenz-)rechtlicher Fragestellungen - Insolvenzantragspflicht, Haftungsrisiken und nicht zuletzt die Frage, wie und wann Unternehmen auf die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückgreifen können (Stichwort: "Dauer der Zahlungsstockung") - hat die Krise naturgemäß auch Auswirkungen auf außergerichtliche Restrukturierungsprozesse. Besonders betroffen davon sind Unternehmensrestrukturierungen, die derzeit in Verhandlung stehen und noch vor wenigen Tagen bzw Wochen vor ganz anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Refinanzierungsvorschläge zugelassen haben bzw hätten. Dieser Beitrag soll - ausgehend von der bewährten und gut funktionierenden österr Restrukturierungskultur - untersuchen, wie die etablierten Prozesse angepasst werden können oder müssen, um auch unter den nun geänderten Voraussetzungen zu funktionieren.