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COVID-19: Update: Antragspflicht und Eröffnungsverfahren

Covid-19 und InsolvenzrechtPriv.-Doz. Dr. Birgit SchneiderZIK 2020/57ZIK 2020, 1 Heft 1a v. 27.4.2020

Das 2. COVID-19-JuBG BGBl I 2020/24 bringt beim Eröffnungsverfahren einige Änderungen. Das betrifft die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung. Daneben ist die Einvernahme des Schuldners bei einem Gläubigerantrag zu erörtern, da die "Poststraße" Abfertigungen (wieder) zulässt.

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