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Brexit und europäisches Insolvenzrecht

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/4ZIK 2020, 4 Heft 1 v. 15.3.2020

Der Austritt des UK aus der EU hat vorerst keine Konsequenzen für Insolvenzverfahren. Nach dem Austrittsvertrag (s ABl C 2019/384 I/01, 1) gibt es eine Übergangsfrist bis 31. 12. 2020 (Art 126), in der das Unionsrecht wie bisher weitergilt (Art 127 Abs 1 und 3). Die EuInsVO bzw die EuInsVO 2015 sind daher weiter beachtlich.

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