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Zahlungsplan: Keine Berücksichtigung unverwertbaren Vermögens bei der Angemessenheitsprüfung

JudikaturBearbeiterin: Birgit SchneiderZIK 2019/284ZIK 2019, 236 Heft 6 v. 31.12.2019

IO: § 194

Ist Vermögen des Schuldners objektiv nicht verwertbar, ist ein Zahlungsplan ohne seine vorherige Verwertung zulässig. Auch bei der Bemessung der Quote ist unverwertbares Vermögen nicht zu berücksichtigen.

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