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Kein Beitritt zu einer Zwangsversteigerung bei Veräußerungs- und Belastungsverbot

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/282ZIK 2019, 233 Heft 6 v. 31.12.2019

IO: § 119

ABGB: § 364c

Ein vorrangiges Veräußerungs- und Belastungsverbot verhindert die Bewilligung des Beitritts des Masseverwalters zu einer laufenden Zwangsversteigerung. Die Prüfung der Richtigkeit des Verfahrensablaufs des Exekutionsverfahrens eines Absonderungsgläubigers gegen die Masse kann der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Schuldners vornehmen.

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