KStG 1988: §§ 7, 9, 19, 24a Abs 1
Auch bei Auflösung einer GmbH infolge Konkurseröffnung und Verteilung des vorhandenen Vermögens durch den Masseverwalter und das G an die Gläubiger nach den Regeln des Insolvenzverfahrens kommt § 19 KStG 1988 zur Anwendung (VwGH 2011/13/0008, 0009, VwSlg 8959/F).