GmbHG: § 82
IO: § 30 Abs 1 Z 1
Zur Beurteilung eines Cash Pooling im Hinblick auf eine Einlagenrückgewähr sind die allgemeinen kapitalerhaltungsrechtlichen Grundsätze für konzerninterne Darlehen bzw Sicherheitenbestellungen heranzuziehen. Im Vordergrund der Prüfung steht, ob die Vereinbarung betrieblich gerechtfertigt ist.