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Regelentlohnung: nachträglicher Aussonderungsanspruch/Anhörung des Schuldners

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/182ZIK 2019, 147 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: § 82 Abs 1 und 2, § 125 Abs 1 und 2, § 260 Abs 2

Die Regelentlohnung gebührt für alle Insolvenzverfahren, in denen es nicht zur Annahme eines Sanierungsplans gekommen ist, gleichgültig wie das Insolvenzverfahren endet (OLG Wien 28 R 101/06p; 28 R 252/10z uva). Die insolvenzgerichtlich bestimmten Kosten des Masseverwalters sind eine Masseforderung.

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