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Insolvenzverfahren und Unterhaltspflicht des Schuldners

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/176ZIK 2019, 144 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: § 2 Abs 2

ABGB: §§ 231 ff

Der Umstand, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Erwerbseinkommen aufgrund der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder daran anschließender insolvenzrechtlicher Konsequenzen (Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Zwangsausgleich/Sanierungsplan) nicht zur Gänze zur Verfügung steht, führt für sich allein nicht zu einer Verminderung seiner Unterhaltspflicht (1 Ob 160/09z [verst Senat]; RIS-Justiz RS0125930). Der Einschränkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch berücksichtigungswürdige Schulden ist aber auch im Insolvenzfall nach allgemeinen unterhaltsrechtlichen Grundsätzen durch eine Reduktion der Unterhaltsbemessungsgrundlage Rechnung zu tragen (vgl 4 Ob 139/15t).

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