Die E BGH 6. 11. 2018, II ZR 199/17, in der das dt Höchstgericht zur Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten GmbHs und zur Existenzvernichtungshaftung bei Sanierungsfusionen im GmbH-Recht Stellung nahm, wird vom Verfasser dargestellt und anhand der österr Rechtslage analysiert.