Die Autoren erläutern die Frage, ob ein Sicherstellungsbegehren bei Bauverträgen rechtsmissbräuchlich sein kann, und mahnen - ua nach einem Blick auf die Rechtslage in Deutschland - zur Vorsicht bei der Anwendung des Rechtsmissbrauchseinwandes iZm Sicherstellungsbegehren gem § 1170b ABGB.