Der Autor setzt sich kritisch mit der E OGH 23. 1. 2019, 3 Ob 249/18s auseinander, die das in Deutschland mittels Besitzkonstitut begründete Sicherungseigentum nach Grenzübertritt als wirksam anerkennt. Er erläutert die Bedeutung des Zusammenwirkens von IPR und materiellem Sachrecht, behandelt Folgeprobleme der Entscheidung, wirft ungeklärte europarechtliche Fragestellungen auf und schlägt schließlich eine Reform des österr materiellen Mobiliarsicherungsrechts vor.