Beleuchtet werden das gesetzlich angeordnete Aufrechtbleiben der Kreditsicherheiten bei Gesellschafternachfolge sowie die - ebenso normierte - Möglichkeit des Widerspruchs und dessen Rechtsfolgen, jeweils im Falle des Eintritts, des Ausscheidens und des Wechsels von GesbR-Gesellschaftern. Die Verfasserin arbeitet heraus, ob Differenzierungen hinsichtlich der einzelnen Fälle der Gesellschafternachfolge - ungeachtet des allgemeinen Wortlauts der Sicherheitenregel des § 1201 ABGB - geboten sind.