Mit dem IRÄG 2017 wurde die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten wiedereingeführt; das ZZRÄG 2019 enthält dazu Ergänzungen, in die der Aufsatz einführt.
Mit dem IRÄG 2017 wurde die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten wiedereingeführt; das ZZRÄG 2019 enthält dazu Ergänzungen, in die der Aufsatz einführt.