vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Entgelt für Zinsen bei Abfertigung wegen Verschlechterung der Wirtschaftslage

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/110ZIK 2019, 80 Heft 2 v. 17.5.2019

IESG: §§ 1a, 3 Abs 2

ABGB: § 1000 Abs 1, § 1333 Abs 1

Insolvenz-Entgelt gebührt für Zinsen für Ansprüche auf Abfertigung wegen wirtschaftlicher Verschlechterung ab Fälligkeit bis zum Stichtag. Liegt den Zinsen kein originärer Anspruch gegen den Arbeitgeber zugrunde, stehen nur die gesetzlichen Zinsen nach ABGB zu (RIS-Justiz RS0111495; RS0107146 [T1]). Stichtag ist jener Zeitpunkt, in dem der insolvenzrechtliche Tatbestand wirksam geworden ist, der den Anspruch auf Insolvenz-Entgelt begründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte