RL 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme (idF RL 2009/14/EG )
RL 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger
Ansprüche in Bezug auf Gelder, die für die Zeichnung von Wertpapieren, die von einem Kreditinstitut ausgegeben werden sollten, von Konten von Privatpersonen bei dem Kreditinstitut abgebucht und auf Konten des Kreditinstituts übertragen worden sind, wenn die Wertpapiere wegen Insolvenz des Kreditinstituts nicht ausgegeben wurden, fallen sowohl unter die Anlegerentschädigungssysteme als auch unter die Einlagensicherungssysteme.