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(Insolvenz-)Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht und benachteiligte Gläubiger

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/95ZIK 2019, 71 Heft 2 v. 17.5.2019

IO: § 28 Z 1

AnfO: § 2 Z 1

Bei der Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht ist es gleichgültig, welche Gläubiger der Schuldner benachteiligen wollte, gegenwärtige, künftige, bestimmte, unbestimmte, alle oder einige (RIS-Justiz RS0050608 [T7]). Auch wer gar keine Gläubiger hat, kann in Benachteiligungsabsicht handeln, indem er bewusst zum Schaden künftiger Gläubiger handelt (RIS-Justiz RS0050623 [T2 aE]). Benach-

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