"Die Kommentare zur dt Insolvenzordnung sind zahlreich und haben viele Auflagen", hieß es in der Besprechung der 4. Auflage des Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht (ZIK 2012/249, 183). Das gilt unverändert, generell und für den HambKomm. Gleich zwei recht kurz hintereinander erschienene Auflagen seien daher hier angezeigt. Beide entsprechen der Anlage des Werks: Weiterhin ist der Kommentar ein "Hamburger", weil fast ausschließlich von dort tätigen AutorInnen verfasst. Mit nun knapp über 3.000 Seiten schon sehr umfangreich, ist er einbändig geblieben, noch deutlich entfernt von mehrbändigen Großkommentaren. Kompakt, praxisorientiert und mit angemessenem Anmerkungsapparat versehen, informieren die beiden Bücher verlässlich.