vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschließliche Zuständigkeit für insolvenznahe Verfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/50ZIK 2019, 35 Heft 1 v. 11.3.2019

EuInsVO: Art 3 Abs 1, Art 18 Abs 2, Art 25 Abs 1

Die G des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, sind für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Bekl, der seinen Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, ausschließlich zuständig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte