Angesichts jüngst ergangener zivilrechtlicher Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerforderung als Forderung an das insolvenzfreie Vermögen (OLG Wien 6. 8. 2018, 3 R 19/18p) wurde die Rechtsansicht des BMF mit 24. 10. 2018 angepasst. Diese Rechtsmeinung sowie eine rezente Entscheidung des BFG werden dargestellt.