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Kein Revisionsrekurs bei Vollbestätigung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/311ZIK 2018, 243 Heft 6 v. 31.12.2018

IO: §§ 252, 260

ZPO: §§ 527, 528

In Insolvenzverfahren ist der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des RekursG, mit dem es einen Beschluss des ErstG bestätigt, unzulässig (RIS-Justiz RS0044101). Dieser absolute Rechtsmittelausschluss geht der weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage vor und verhindert jede Anfechtung des voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschlusses (RIS-Justiz RS0112314 [T5]).

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