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Liegenschaftskauf und Rücktritt des Insolvenzverwalters

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/297ZIK 2018, 233 Heft 6 v. 31.12.2018

IO: § 21 Abs 1

ABGB: §§ 431, 1047, 1061

Der Masseverwalter hat bei zweiseitigen Verträgen ein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von beiden Seiten noch nicht (vollständig) erfüllt worden ist. Ein Kauf ist vor Verschaffung des Eigentums am Kaufgegenstand - worin ja die Hauptpflicht des Verkäufers liegt - von dessen Seite nicht vollständig erfüllt.

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