IO: § 7
ZPO: §§ 163, 165
Die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung bewirkt die Unterbrechung eines Leistungsprozesses des Schuldners als Kl. Eine danach erfolgte Zustellung der Entscheidung des BerufungsG kann den Lauf der Rechtsmittelfrist nicht auslösen.