Eine Art latenter Dauerbrenner im Insolvenzeröffnungsverfahren ist die Frage, ob die in einem vollstreckbaren Rückstandsausweis eines Sozialversicherungsträgers oder einer Abgabenbehörde iSd BAO bescheinigte Insolvenzforderung einer Gegenbescheinigung durch den Schuldner überhaupt zugänglich ist. Ausgehend von völlig konträren Entscheidungen des OLG Wien einerseits und des OLG Innsbruck sowie des OLG Graz andererseits geht der Autor dieser Frage aus dem Blickwinkel des autochthon österreichischen Verfassungsrechts nach. Dass die Gegenbescheinigung zulässig sein muss, ergibt sich dabei einerseits aus einer rezenten Aufweichung des Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art 94 B-VG, andererseits aus einer baugesetzkonformen Interpretation des § 70 Abs 1 IO.