Das BMVRDJ hat den MEntw für ein Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019) versandt (s www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00108/index.shtml#tab-Uebersicht ). Er enthält ua Vorschläge zum Insolvenzrecht. Neben den Anordnungen, dass Personengesellschaften zum Insolvenzverwalter bestellt werden können und gegenstandslose Eintragungen in der Insolvenzverwalterliste amtswegig zu löschen sind, sieht der MEntw zwei Änderungen beim Insolvenzrecht für natürliche Personen vor: