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"Anhängiger Rechtsstreit" auch bei Klage aus Dienstleistungsvertrag gegen den Schuldner

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/252ZIK 2018, 199 Heft 5 v. 12.11.2018

EuInsVO: Art 15

Die Wirkungen eines Insolvenzverfahrens des Schuldners auf einen bei seiner Eröffnung beim G eines anderen Mitgliedstaats anhängigen Rechtsstreit, in dem es um Ansprüche aufgrund eines Dienstleistungsvertrags gegen ihn geht, richten sich nach dem Recht des Prozessstaats.

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