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Restschuldbefreiung in alten Abschöpfungsverfahren und Zeitpunkt des Erlöschens der Abtretungserklärung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/251ZIK 2018, 198 Heft 5 v. 12.11.2018

IO: § 280

Eine Restschuldbefreiung in alten Abschöpfungsverfahren ist jedenfalls dann nicht nach der Übergangsregelung zwingend zu erteilen, wenn die Laufzeit der Abtretungserklärung vor dem 1. 8. 2017 endete.

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